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Termes et conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hostelaufnahmevertrag

der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

Louisenstrasse 77, 01099 Dresden, Geschäftsführer Michael Lottes, Amtsgericht Dresden: HRB 36682

§ 1 Grundsätze und Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH und deren Kunden gemeinsam mit der Hausordnung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH, die hier zum Download bereit steht: www.mondpalast.de/de/agb/.

Die Hausordnung ist somit ausdrücklich in den Vertragsschluss einbezogen. Besonders sind das dort aufgeführte Rauchverbot und die resultierenden Vertragsstrafen zu beachten.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel-/Hostelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Alleinreisende minderjährige Gäste unter 14 Jahren können nicht beherbergt werden. Minderjährige alleinreisende Gäste ab einem Alter von 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität. Wir empfehlen dringend die vorherige Absprache mit unserer Reservierungsabteilung, u.a. da möglicherweise eine geschlechtsgemischte Unterbringung stattfindet.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Hostel Mondpalast Dresden GmbH zu stande. Der Hostel Mondpalast Dresden GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind die Hostel Mondpalast Dresden GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hostel Mondpalast Dresden GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-/Hostelaufnahmevertrag, sofern der Hostel Mondpalast Dresden GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen die Hostel Mondpalast Dresden GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

(1) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hostel Mondpalast Dresden GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH an Dritte.

(3) Die Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann die Hostel Mondpalast Dresden GmbH den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen. Die Preise können von der Hostel Mondpalast Dresden GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder anderer Leistungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Hostel Mondpalast Dresden GmbH dem zustimmt.

(4) Rechnungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Hostel Mondpalast Dresden GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Hostel Mondpalast Dresden GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Aufenthalte mit einer Dauer von über sieben Übernachtungen können nur bei vollständiger Vorkasse gebucht werden.

(6) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Hostel Mondpalast Dresden GmbH aufrechnen oder mindern.

(7) Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich.

(8) Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(9) Für Buchungen mit der Non-Refundable-Rate gilt: Der Kunde erhält einen vergünstigten Sparpreis. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse bei der Buchung. Die verbindliche Buchung ist nicht stornierungs- und die geleistete Zahlung nicht erstattungsfähig, da der Abzug für ersparte Aufwendungen im vergünstigten Preis bereits berücksichtigt ist. Das gilt ausdrücklich nicht, wenn die Hostel Mondpalast Dresden GmbH die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Zimmer/ Betten werden auch bei verspäteter Anreise (nach 18 Uhr) für den Kunden freigehalten.

(10) Für Buchungen mit der Standard-Rate gilt: Die Zahlung erfolgt spätestens bei Ankunft vor Ort. Die Reservierung der Zimmer/Betten ist bis 48 Stunden vor Anreise bei angegebener Anreisezeit bzw. 2 Tage vor dem Anreisedatum kostenlos stornierbar. Bei späterer Stornierung und bei Nichtinanspruchnahme der Zimmer ohne Stornierung ist das Hostel berechtigt, 100% des Zimmerpreises (inkl. MwSt.) dem Besteller zu berechnen.

(11) Bei Reservierungen am Anreisetag nach 18 Uhr werden die Zimmer/Betten für den Kunden 2 Stunden lang freigehalten und danach wieder freigegeben. Eine verbindliche Buchung kommt erst bei Zahlung des Betrags vor Ort zustande. Dem Gast wird die Möglichkeit eingeräumt, geringfügige Verspätungen per Telefon mitzuteilen.

§ 4 Rücktritt des Kunden vom Vertrag

(1) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH räumt dem Kunden grundsätzlich das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für als „nicht stornierbar“ gekennzeichnete Sondertarife. Die genauen Konditionen werden im Folgenden aufgeführt:

§ 4a Individualreisende (weniger als 10 Personen)

Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

Für direkte Buchungen durch den Endkunden im Hostel Mondpalast gilt: Soweit nicht anders vereinbart, kann die Buchung bis 48 Stunden vor Anreise bei angegebener Anreisezeit (Ortszeit des Hostels) bzw. bis zu 2 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für Buchungen über Dritte (z.B. Reiseveranstalter) gelten die dort veröffentlichten Stornobedingungen. Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Rabatte, Specials oder Sonderangebote sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht stornierbar. Dies gilt insbesondere auch für die auf der Homepage buchbare verbilligte „Non-Refundable-Rate“. Eine Rückerstattung findet hier nicht statt, der Abzug für ersparte Aufwendungen ist im verbilligten Preis bereits berücksichtigt. Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn die Hostel Mondpalast Dresden GmbH die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

§ 4b Gruppen:

Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

Stornofristen: Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

bis 6 Wochen vor Anreise: kostenfrei
bis 2 Wochen vor Anreise: 50%
bis 1 Woche vor Anreise 80%
danach 100% des Gesamtbetrages der Buchung

aber jeweils ohne Zusatzleistungen wie Frühstück u.a., die nicht in Anspruch genommen wurden, vorausgesetzt die Hostel Mondpalast Dresden GmbH konnte die Aufwendungen für die Bereitsstellung der gebuchten Zusatzleistungen sparen.

Ausschlaggebend ist die maximale Personenzahl im Buchungsverlauf.

(2) Ein Rücktritt des Kunden vom mit der Hostel Mondpalast Dresden GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Sofern zwischen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Hostel Mondpalast Dresden GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hostel Mondpalast Dresden GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs.1 Satz 3 vorliegt.

(4) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Hostel Mondpalast Dresden GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Der Hostel Mondpalast Dresden GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(6) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

§ 5 Rücktritt der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

(1) Wird eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs. 6 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Hostel Mondpalast Dresden GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Hostel Mondpalast Dresden GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Hostel Mondpalast Dresden GmbH steht es frei danach eine Stornorechnung gemäß §4 Abs.1 zu stellen. Gleichfalls ist die Hostel Mondpalast Dresden GmbH zur Stornierung berechtigt, wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen nach Mahnung nicht beglichen wurden.

(2) Ferner ist die Hostel Mondpalast Dresden GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B.falls

– höhere Gewalt oder andere von der Hostel Mondpalast Dresden GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

-die Hostel Mondpalast Dresden GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hostel Mondpalast Dresden GmbH zuzurechnen ist;

- ein Verstoß gegen §1 Abs.3 der vorliegenden AGB gegeben ist.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt der Hostel Mondpalast Dresden GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Zimmer, die nicht im Voraus bezahlt wurden, werden bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag für den Kunden freigehalten. Danach besteht kein Freihalteanspruch des Kunden mehr. Bitte bei späterer Ankunft unbedingt das Hostel in Kenntnis setzen.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hostel Mondpalast Dresden GmbH bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hostel Mondpalast Dresden GmbH auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Gäste haben die Möglichkeit einen “Late-Check-Out” hinzu zu buchen, der die Check-Out-Zeit auf 13.00 Uhr verlängert.

§ 7 Haftung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH

(1) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Hostel Mondpalast Dresden GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Hostel Mondpalast Dresden GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hostel Mondpalast Dresden GmbH auftreten, wird die Hostel Mondpalast Dresden GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichenSchaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet die Hostel Mondpalast Dresden GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00€, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00€. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00€ im Hostelsafe aufbewahrt werden. Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich der Hostel Mondpalast Dresden GmbH Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung der Hostel Mondpalast Dresden GmbH gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -gegen Entgelt- die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs.1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hostel Mondpalast Dresden GmbH.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Hostel Mondpalast Dresden GmbH.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotel-/Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die Hostel Mondpalast Dresden GmbH distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und behält sich vor, Menschen nicht zu beherbergen, die diese Distanz vermissen lassen.

Stand 28.04.2023

Règles de la maison

Liebe Gäste, wie immer, wenn viele Menschen an einem Ort zusammenkommen, ist es hilfreich, das Zusammenleben zum Nutzen aller mit ein paar Regeln zu erleichtern. Die meisten sind für Sie ohnehin selbstverständlich und werden die Freude an Ihrem Aufenthalt nicht einschränken. Das Dinge, die gesetzlich verboten sind, (z.B. illegale Drogen und Waffen), auch bei uns nicht erlaubt sind, ist ja jedem klar. Gegenseitige Rücksichtnahme … … ist der Schlüssel zu allem. Wenn sich jede/r so verhält, dass andere Gäste nicht gestört werden, ist schon ein großer Schritt zu einem ungetrübten Aufenthalt gemacht. Daher werden Sie sicher verstehen, dass wir im Sinne unserer Gäste besonders auf folgende Punkte achten:

1. Im gesamtem Hostel ist das Rauchen im ganzen Haus untersagt. Bei Zuwiderhandlung müssen wir 200 € für den erhöhten Reinigungsaufwand und damit verbundenen Umsatzausfall berechnen. Sollten durch die Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir diese beträchtlichen Kosten ebenfalls in Rechnung stellen.

2. Achten Sie auf Ihre Lautstärke, besonders bei geöffneten Fenstern und zu Zeiten der Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr. Im Konfliktfall behalten wir uns vor, „Lärmmaschinen“ wie Radios, Boxen oder andere Geräte bis zu Ihrer Abreise in Verwahrung zu nehmen.

3. Hunde dürfen bei der Buchung in privaten Zimmern kostenlos gerne mitgebracht werden. Bitte achten Sie darauf, dass auch diese sich leise verhalten und andere Gäste nicht belästigen.

4. Genießen Sie Ihren Aufenthalt! Sollte einmal etwas nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, weisen Sie uns bitte umgehend darauf hin, auch auf eventuelle Schäden, damit diese dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.

5. Schwerwiegende und wiederholte Belästigungen anderer Gäste können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages, Schadenersatzforderungen und Hausverbot führen.

6. Bitte prägen Sie sich die ausgewiesenen Fluchtwege im Brandfall und die Lage der Feuerlöscher ein. Aus Gründen der Feuerverhütung ist das Zubereiten warmer Speisen und Getränke in den Zimmern nicht gestattet.

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